Internationale Nichtregierungsorganisation

Eine internationale Nichtregierungsorganisation (englisch International Nongovernmental Organization, INGO) ist nach der Definition des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) in seiner Resolution 288 (X)[1] vom 27. Februar 1950 „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustande kommt“.[2]

  1. Archivlink (Memento des Originals vom 26. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/daccess-dds-ny.un.org: ECOSOC: Resolution 7. Februar – 6. March.
  2. Siehe auch die Definition hierzu in Artikel 1 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen.

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